Extreme Wetterlagen

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Sehr geehrte Elternschaft, 

zuletzt erreichten uns Anfragen zum Heimunterricht bei extremen Wetterlagen. 

Auszug aus dem Unwettererlass NRW: 

“In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweiten Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.” 

https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung 

Schulen dürfen somit im Vorfeld eines Unwetterereignisses nicht eigenständig entscheiden, auf Distanzunterricht umzustellen. 

Unterrichtsausfall durch extreme Wetterbedingungen 

Gemäß §43 Abs.2 SchulG NRW kann ein Schulversäumnis durch einen unvorhersehbaren Grund legitimiert sein. Ein solcher unvorhersehbarer Grund ist der plötzliche Eintritt einer extremen Witterungsverhältnisses oder Wetterlage. Ebenso, wie der Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs.  

In einem solchen Fall entscheiden die Eltern selbst, ob den Kindern der Weg zur Schule zumutbar ist. Sicherheit hat hier Vorrang! 

Eine Notbetreuung der Kinder wird in der Schule angeboten.   

 

Beste Grüße 

Daniel Weller